Westdeutschland. Die Neuapostolische Kirche Westdeutschland hat ein Merkblatt zur Musik bei Open-Air-Gottesdiensten und Musikproben unter freiem Himmel veröffentlicht. Dieses wurde mit der Koordinationsgruppe Musik der Gebietskirche abgestimmt. Gemeindegesang wird aber auch im Freien bis auf weiteres nicht möglich sein.
Die Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz vom 31. Juli 2020 zur Durchführung von Gottesdiensten gilt analog auch für Gottesdienste und Versammlungen unter freiem Himmel. Insbesondere sind die Regelungen zum Mindestabstand, zur Handhygiene sowie zur Dokumentation der Teilnehmer einzuhalten.
Im Gegensatz zu Veranstaltung in den Kirchengebäuden sind dabei mehr Sänger zugelassen und es ist auch der Einsatz von Blasinstrumenten unter Auflagen möglich. Allerdings ist in beiden Fällen der Einsatz der Musiker auf zwölf Personen beschränkt.
Gegebenenfalls sind zudem Regelungen und Hinweise des Eigentümers beziehungsweise Vermieters des Veranstaltungsortes zu beachten.
weiterlesen bei: NAK Westdeutschland
12. August 2020
Text:
Frank Schuldt
Fotos:
Jessica Krämer, Björn Renz
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