Gottesdienste dürfen auch im November unter Einhaltung der bewährten Hygienekonzepte stattfinden, so die Entscheidung der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten. Bezirksapostel Rainer Storck ruft dazu auf, sich weiter konsequent an die Hygiene- und Abstandsregeln zu halten.
In Deutschland sind die Corona-Infektionszahlen weiter gestiegen. Daher haben die Bundesregierung und Landesregierungen für den November 2020 weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung beschlossen.
Die Kirchen sind von diesen Entscheidungen nicht betroffen - Gottesdienste bleiben weiterhin möglich. "Wir haben für Gottesdienste keine Verschärfungen der vereinbarten Auflagen beschlossen, weisen aber darauf hin, dass unbedingt die Hygieneregeln eingehalten werden müssen“, so Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer ihrer Pressekonferenzen.
Diese Hygieneregeln besagen unter anderem, dass die Gottesdienstteilnehmer auch während des Gottesdienstes den Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.
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4. November 2020
Text:
Frank Schuldt / D.B.
Fotos:
NAK Westdeutschland