Neue Regelungen für die Gemeinde Frechen
Für die Gebietskirche Westdeutschland wünscht sich Bezirksapostel Storck angesichts der fortgeschrittenen Immunisierung innerhalb der Gesellschaft nach monatelangen pandemischen Einschränkungen möglichst schnell eine Rückkehr zur "Normalität" im Gottesdienstablauf. Es wurden daher -entsprechend der Lockerungen der Coronaschutzverordnungen der Länder- Lockerungen für Geimpfte und Genesene ausgearbeitet.
Auch wir als Gemeinde möchten Gottesdienst mit allen gemeinsam feiern!
Aufgrund der hohen Anzahl von Kindern in der Gemeinde, die noch nicht geimpft werden können, einigen Besucher*innen mit Vorerkrankungen sowie Personen, die aus individuellen Gründen sich nicht einer Impfung unterziehen wollen, konnten die Lockerungen nicht bis in jedes Detail umgesetzt werden.
Um dieser individuellen Situation Rechnung zu tragen, haben sich die Amtsbrüder mit dem Vorsteher daher auf eine leicht modifizierte Variante der neuen Regelungen verständigt.
Die ab sofort gültigen Regelungen stellte der Gemeindevorsteher, Priester Dominik Eger, den Gottesdienstbesuchern im Anschluss an den Gottesdienst am vergangenen Sonntag vor.
Aufgrund der Komplexität der Ausführungen haben wir hier alle Regelungen noch einmal in einer Übersicht zusammengefasst:
Desinfektion:
"Bei Betreten" und "nach dem Gottesdienst" sind die Hände am bereitgestellten Desinfektionsmittelspender zu desinfizieren.
Kontaktnachverfolgung:
Es werden zur Sicherheit eines jeden Gottesdienstteilnehmers die bekannten Listen zur Kontaktnachverfolgung weitergeführt. Zusätzlich wird einmalig auf freiwilliger Basis der Impfstatus erfasst. Dieser dient als Legitimation für die Platzwahl im neuen sog. "2-G-Bereich".
Maskenpflicht und Abstandsgebot:
Maskenpflicht und Abstandsgebot besteht bei allen Wegen innerhalb des Kirchengebäudes. Das bedeutet sowohl beim Gang zur Toilette, zum Sitzplatz, zum Abendmahl als auch beim Bewegen innerhalb der Nebenräume ist überall ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen sowie der bekannte Abstand zu wahren.
Innerhalb des Gottesdienstraumes wird es künftig 2 Bereiche mit unterschiedlichen Schutzregeln geben:
Der "2-G-Bereich":
Das Kirchenschiff wird ab sofort komplett zum "2-G-Bereich" erklärt. In diesem Bereich können alle Geimpften und Genesenen die Plätze ohne Einhaltung von Mindestabstand frei wählen. Die bestehenden Reihen- und Platzsperrungen werden aufgehoben. (Zwischen haushaltsfremden Personen empfehlen wir den Abstand von 1 Stuhl).
Nach Eintreffen am Platz darf in diesem Bereich die Maske abgenommen werden. Gemeinsamer Gesang ist hier wieder möglich, die Masken sind hierbei jedoch aufzusetzen.
Der "Mindestabstandsbereich":
Dieser Bereich befindet sich auf der Empore sowie in sämtlichen Nebenräumen und im Foyer und der Garderobe der Kirche. Hier gelten die bekannten Corona-Abstandsregeln weiter. Auch darf hier der Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Gottesdienstes nicht abgesetzt werden, es sei denn die 7-Tage-Inzidenz sinkt unter 35. Ein gemeinsamer Gesang ist hier leider nicht erlaubt.
Ziel der Maßnahmen:
Grundsatz: Die Türe der Kirche steht jedem offen!
Ziel der geschilderten Maßnahmen ist es, eine Lockerung bzw. vorsichtige Hinführung zur "Normalität" im Gottesdienstablauf für alle Immunisierten bei gleichzeitigem Schutz für jeden Besucher unserer Kirche zu gewährleisten.
21. September 2021
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