Frankfurt am Main (02.03.2016) Auf ihrer Sitzung am 9. und 10. März 2016 im Kardinal Schulte Haus in Bergisch-Gladbach werden die 50 Delegierten den Vorstand der ACK in Deutschland für die nächsten drei Jahre wählen. Die meisten der bisherigen Vorstandsmitglieder treten erneut zur Wahl an. Außerdem will sich die Mitgliederversammlung mit einem Wort zu „500 Jahre Reformation“ beschäftigen. Ein erster Entwurf wird auf der Mitgliedersammlung beraten.
Alle drei Jahre wählt die Mitgliederversammlung der ACK in Deutschland einen Vorstand, der sich aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretungen sowie zwei weiteren Vorstandsmitgliedern zusammensetzt. Bei der Besetzung werden die Kirchenfamilien entsprechend berücksichtigt. Außerdem wählt die Mitgliederversammlung fünf ständige stellvertretende Vorstands-mitglieder auf die Dauer von drei Jahren. Eine Wiederwahl ist zulässig. Zuletzt wurde der Vorstand im März 2013 gewählt, die meisten der gewählten Vorstandsmitglieder treten daher erneut zur Wahl an.
Derzeit gehören dem Vorstand an: Bischof Karl-Heinz Wiesemann (römisch-katholisch) als Vorsitzender, Bischöfin Rosemarie Wenner (evangelisch-methodistisch) und Erzpriester Radu Constantin Miron (orthodox) als Stellvertretungen sowie Bischof Martin Hein (evangelisch) und Pastor Heinrich Lüchtenborg (alt-reformiert). Nach seinem Eintritt in den Ruhestand scheidet Heinrich Lüchtenborg aus dem Vorstand aus, so wird der Sitz der neben den römisch-katholisch, evangelischen, orthodoxen und freikirchlichen weiteren Mitgliedskirchen der ACK neu besetzt werden. Auch unter den ständigen stellvertretenden Vorstandsmitgliedern wird es Wechsel geben. Die Kandidaten werden auf der Mitgliederversammlung bekanntgegeben.
Neben den Wahlen will sich die Mitgliederversammlung auch mit dem Entwurf eines „Wortes der ACK zu 500 Jahre Reformation“ beschäftigen, das der Deutsche Ökumenische Studien-ausschuss der Mitgliederversammlung vorschlägt.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste, beschlussfassende Leitungsorgan der ACK. Sie besteht aus den 50 Delegierten der Mitglieder, Gastmitglieder sowie ständigen Beobachter, die von den Kirchen für die Dauer von fünf Jahren benannt werden. Die Mitgliederversammlung der ACK tagt in der Regel zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst.