Westdeutschland. Gerade in den Wintermonaten kommt dem Lüften bei Versammlungen in geschlossenen Räumen eine große Bedeutung zu, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen beziehungsweise zu verhindern. Die Kirchenleitung hat daher Hinweise zum Lüften im Gottesdienst veröffentlicht. Gekippte Fenster reichen hier nicht aus.
Bezirksapostel Rainer Storck ist gemeinsam mit den Aposteln sehr dankbar, dass die veröffentlichten Regelungen zum Infektionsschutz verantwortungsvoll und gewissenhaft in den Gemeinden umgesetzt werden. Im Monatsrundschreiben an die Amtsträger schreibt er: "Die Regelungen haben sich bewährt, bislang sind weder Fälle von Infektionen durch den Besuch eines Gottesdienstes oder einer anderen kirchlichen Veranstaltung bekannt geworden noch haben Gesundheitsämter Quarantäneanordnungen gegen Gottesdienstbesucher ausgesprochen."
Die Regelungen zum Corona-Infektionsschutz werden auf absehbare Zeit unverändert bleiben, um den größtmöglichen Schutz der Gemeindemitglieder beim Gottesdienstbesuch zu gewährleisten. Die Taskforce „Corona“ weist aber noch auf einige Details bei der Umsetzung hin:
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30. November 2020
Text:
Frank Schuldt
Fotos:
NAK Westdeutschland
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